Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Wer erhält eine Pflegeberatung?

Wenn Sie selbst oder Ihr zu pflegender Angehöriger zuhause versorgt wird und ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind Sie in der Verpflichtung, ab einem Pflegegrad 2, in definierten Zeitabständen einen Beratungsbesuch nachzuweisen. Bei Pflegegrad 1 und für Menschen, die ab Pflegegrad 2 nur Sachleistungen durch uns als Pflegdienst beziehen, ist die Beratung freiwillig nutzbar und bringt entscheidende Vorteile. Die Beratung für den Pflegegrad 1 ist freiwillig halbjährlich möglich. Im Pflegegrad 2 und 3 ist eine halbjährliche Beratung und im Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich Beratung verpflichtend.


Ziel der Pflegeberatung


Der Beratungsbesuch dient dazu die Pflege- und Betreuungssituation bei Ihnen zuhause einzuschätzen. Es wird beurteilt, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind.


Sehen Sie den Beratungstermin nicht als Kontrollbesuch, sondern als Chance.

Ablauf der Pflegeberatung

  • Der Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt. Wir erfassen Ihre Stammdaten und den Zeitpunkt des Beratungsbesuchs.


  • Wir nehmen eine Einschätzung der Pflege- und Betreuungssituation aus Sicht der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson vor. Ziel ist einzuschätzen, ob die Pflege zuhause sichergestellt ist.


  • Im Anschluss daran regen wir ggf. Maßnahmen an, um die Pflege- und Betreuungssituation zu verbessern und geben weitere hilfreiche Informationen.


  • Es können dabei beispielsweise folgende Themen zur Sprache kommen:
  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Mögliche weitere Versorgungsangebote, wie die Tagespflege, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
  • Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, zum Beispiel technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades


  • Die Durchführung des Beratungsbesuches muss in einem Nachweisprotokoll nachgewiesen werden. Diesen sogenannten „Nachweis über einen Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI“ schicken wir für Sie dann auch direkt an Ihre Pflegekasse.

Kosten der Pflegeberatung
Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von der Pflegekasse übernommen. Sie müssen daher für unseren Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Abs. 3 SGB XI weder zahlen noch in Vorkasse treten.


Sie sind privat versichert?  Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen und erstattet bekommen.

Was müssen Sie tun?

Als pflegebedürftige Person oder pflegende Nahestehende können Sie mit uns einen Beratungstermin vereinbaren. Planen Sie schon Termine vorausschauend für das Kalenderjahr.


Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 035433 / 59 38 0 oder Sie schreiben uns eine Mail an info@villa-lebensbogen.de

Kontaktieren Sie uns gern zum Thema Pflegeberatung:

Telefon 035433 59 38 0 | Mail info@villa-lebensbogen.de